Südfrankreich

Urlaub mit Hund (Haustier) in Südfrankreich

Mit Hund und Katze in den Süden Frankreichs

Im Süden Frankreichs gibt es viele schöne Reiseziele die Sie mit ihrem Vierbeiner besuchen können. Entlang des Mittelmeeres und im Landesinneren sind Hunde und Katzen auf unzähligen Campingplätzen willkommen.
Oft schließen sich Hundestrände oder eine Hundewiesen an die Gelände an. Viele Strände in der Nähe der großen Städte bieten gekennzeichnete Abschnitte an denen Sie sich mit ihrem Hund aufhalten können. Gruissan Plage bietet einen unter vielen beliebten Hundestränden. In den Nebensaisons sind die Strände menschenleer und die Schilder, die es verbieten Hunde mitzubringen sind entfernt worden.

Hundefreundliche Ferienhäuser in Südfrankreich hundefreundliches Ferienhaus

Finden Sie hier Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Appartments und Villen in denen Hunde und andere Haustiere gerne gesehen sind.

• Hundefreundliche Ferienhäuser in Südfrankreich

Wenn Sie mit ihrem Hund verreisen ist es garantiert dass Sie viel Zeit an der frischen Luft verbringen. Die Natur Südfrankreichs bietet da für Sie viele Wandermöglichkeiten und Ausflugsziele für Sie und ihren Hund.
In vielen Restaurants sind Hunde willkommen und es wird ihnen ohne Aufforderung Wasser gebracht.

Es gibt in allen Provinzen Südfrankreichs Ferienhäuser und Ferienwohnungen die Sie mit Ihrem Hund oder Ihrer Katze bewohnen können.

Bei der Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen nach Frankreich, muss der Heimtierausweis in dem die Tollwutimpfung vom Tierarzt bestätigt ist mitgeführt werden. Die Impfung darf nicht älter als ein Jahr und nicht jünger als 30 Tage sein. Das Tier muss einen europäischen Pass besitzen in dem belegt ist das es durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung identifiziert werden kann. Eine Vorsorge gegen Zecken und Flöhe wird empfohlen.

Kampfhunden und gefährlichen Hunde der Rassen Staffordshire Terrier und Pit-Bulls sowie American Staffordshire, Mastiff und Tosa ohne Stammbaum ist die Einfuhr verboten und es wird als Straftat betrachtet sollten sie dennoch mitgeführt werden.

Erlaubt ist die Einfuhr, mit Leine und Maulkorbpflicht für American Staffordshire, Tosa und Staffordshire Terrier mit Stammbaum sowie Rottweiler mit und ohne Stammbaum.

Rassen die an der Leine und mit Maulkorb geführt werden müssen dürfen nicht in öffentliche Einrichtungen und Verkehrsmittel mitgeführt werden.
Empfohlen wird Dobermännern und Doggen ebenfalls an der Leine und mit Maulkorb zu führen. Wenn Sie dies beachten steht Ihnen und Ihrem Liebling ein erholsamer Urlaub in einem der hundefreundlichsten Länder Europas bevor.